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Bürgerinitiativen stellen Antrag auf Aussetzung von SuedLink-Verfahren wegen Corona-Pandemie

am .

Unsere Bürgerinitiative hat am 16.04.2020 gemeinsam mit anderen BI's den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens der Bundesfachplanung für die HGÜ-Leitungen Brunsbüttel-Großgartach und Wilster-Bergrheinfeld/West  durch Rechtsanwalt Wolfgang Baumann gestellt. 

Siehe hierzu auch die Pressemitteilung  der Kanzlei Baumann:

Bürgerinitiativen stellen Antrag auf Aussetzung von Sued-
Link-Verfahren wegen Corona-Pandemie

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB hat heute bei der Bundesnetzagentur
in Bonn den Antrag von hessischen, thüringer und unterfränkischen Bürgerinitiativen
gegen SuedLink gestellt, das Bundesfachplanungsverfahren für die
Höchstspannungsleitungen Brunsbüttel-Großgartach und Wilster-Bergrheinfeld/
West so lange auszusetzen, bis die von den Landesbehörden angeordnete
Ausgangsbeschränkung aufgehoben wird. Gleichzeitig wurde beantragt, die Einwendungsfrist
gegen jüngst vorgelegte Alternativkorridore bis einen Monat nach der
Aufhebung der landesbehördlichen Ausgangsbeschränkung zu verlegen.
Zur Begründung tragen die Antragsteller vor, dass in den letzten Wochen während
der Einwendungsfrist nach den Länderverordnungen in Hessen, Thüringen und Bayern
die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert
werden mussten. Daher habe es keine Möglichkeit zu einem fachlichen Austausch
wegen der Neuprojektierungen der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Transnet
BW gegeben. Auch die Bibliotheken seien größtenteils geschlossen gewesen.
Nur ein geringer Teil der betroffenen Bürgerinnen und Bürger würden über eine
technische Ausstattung für Konferenzschaltungen verfügen. Damit sei eine echte
Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeschlossen gewesen.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann zieht daraus folgende Schlussfolgerungen: „Die
im Gesetz vorgesehene Niederschrift bei der Auslegungsstelle war nach den Vorschriften
des Infektionsschutzgesetzes und der Länderverordnungen nicht möglich.
Die betroffene Öffentlichkeit war wegen der Ausgangsbeschränkungen faktisch vom
Einwendungsverfahren ausgeschlossen. Eine Fortführung des Bundesfachplanungsverfahren
nach dem Motto `business as usual` wäre ein Verstoß gegen das
Prinzip des fairen Verfahrens und würde die Beteiligungsrechte der Betroffenen aus
der Aarhus-Konvention und nach anderen rechtsstaatlichen Grundsätzen verletzen.“

Rechtsanwalt Baumann, der auch Privatpersonen und Kommunen sowie den Freistaat
Thüringen gegen den HGÜ-Ausbau vertritt, geht davon aus, dass das bisherige
Vorgehen der Bundesnetzagentur zur Rechtswidrigkeit des Bundesfachplanungsverfahrens
und damit auch sämtlicher späterer Behörden-Entscheidungen
führen wird, falls die Einwendungsfrist nicht doch nachträglich verlängert wird.
gez.: RA Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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