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SuedLink - Strom vom Norden in den Süden

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SuedLink (auch Südlink genannt) ist die Bezeichnung eines von den Übertragungsnetzbetreibern Tennet und TransnetBW geplanten Projektes zum Bau von etwa 800 km Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung (HGÜ) im Rahmen des Netzentwicklungsplans der Bundesrepublik Deutschland. Es soll erzeugten Strom aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen in die südlichen Regionen von Deutschland bringen.

Die HGÜ-Leitungen des SuedLink soll nach den bisherigen Planungen größtenteils als Freileitungen mit einer Gleichspannung von ±500 kV betrieben werden und eine Übertragungskapazität von 4 Gigawatt besitzen, jeweils 2 Gigawatt pro Trasse (C05 und C06mod). Die Energieübertragung mittels Gleichstrom statt wie üblich als Wechselstrom ist bei der Übertragung über eine lange Strecke wirtschaftlicher.

Streckenplanung

Unter dem Namen SuedLink sind aktuell zwei Stromtrassen (Korridor C) zusammengefasst, die 2013 in den Bundesbedarfsplan (Vorhaben Nr. 3 und 4) mit aufgenommen worden waren, der vom Bundesrat und Bundestag 2013 genehmigt wurde. Die geplanten Kosten liegen dabei nach Aussage des Geschäftsführers von Tennet im unteren einstelligen Milliardenbereich. Die geplante Übertragungstrasse soll 2016 in Bau gehen und 2022 fertiggestellt werden.

Karte NEP-2014 Szenario-AMaßnahme C06mod mit 580 km Ausbaustrecke

Das Projekt betrifft zum einen die Trasse von Wilster (60 km nördlich von Hamburg) nach Grafenrheinfeld. Am nördlichen Ende liegt das Kernkraftwerk Brokdorf, das nach dem derzeit gültigen Atomgesetz spätestens Ende 2021 stillgelegt werden muss. Am südlichen Ende der Stromtrasse liegt das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, das an Höchstspannungsnetz und das Stromnetz des Europäischen Verbundsystemnetzes angeschlossen ist und spätestens Ende 2015 stillgelegt werden muss.

Darüber hinaus ist für C06mod vom Gesetzgeber als Pilotprojekt für den Einsatz von Erdkabeln auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten definiert worden. Die Novelle 2014 des EEG regelt hierbei, dass Erdverkabelung erst bei Unterschreitung von 400 Metern Abstand zu Wohngebäuden eingesetzt werden darf. Dies ist jedoch als Kann-Regelung zu verstehen, d.h.

  • der ÜNB darf außerhalb dieses Abstands gar keine Erdverkabelung durchführen,
  • innerhalb ist es ihm freigestellt, ober er aus technisch und wirtschaftlich Gründen Erdverkabelung wählt.

Im Grunde bedeutet dies, dass niemand einen gesetzlichen Anspruch auf Erdverkabelung "vor seiner Haustür" hat. Der Übertragungsnetzbetreiber kann also weiterhin Freileitungen in Erwägung ziehen. Hierbei ist ihm lediglich das Überspannen von Wohngebäuden untersagt. Regelungen für Mindestabstände bei  Freileitungen finden sich in keinem Gesetz.

Maßnahme C05 mit 770 km Ausbaustrecke

Eine weitere Trasse ist die von Brunsbüttel nach Großgartach in Baden-Württemberg. Ursprünglich vorgesehen war für die Trasse ein Verlauf weiter westlich durch Deutschland. Mittlerweile sehen die Planungen vor, C05 mit C06mod zusammenzulegen und zuerst Richtung Grafenrheinfeld führen. Erst in der Nähe von Grafenrheinfeld wird sie entbündelt und weiter nach Großgartach verlaufen.

Karte NEP-2014 Szenario-CWird SuedLink vergrößert?

Das SuedLink geplant wird, ist gerade erst in den Köpfen der Menschen angekommen, und schon gibt es Überlegungen, die Trasse noch größer zu bauen, als bisher bekanntgegeben. Der Netzentwicklungsplan 2014 sieht in seinem ersten Entwurf mehrere Szenarien vor (siehe Wissenswertes), und es wird ein weiterer Ausbau der Übertragungskapazität in Betracht gezogen. Im Szenario C 2024 ist die Rede von einer Gesamtleitungskapazität für SuedLink von 10 Gigawatt (entspricht 10 Milliarden = 10.000.000.000 Watt). Alle zusätzlichen Leitungen würden ebenfalls als HGÜ ausgelegt werden.

Maßnahme C05a mit 690 km Ausbaustrecke

Der bisherige Verlauf von Brunsbüttel nach Großgartach (C05, am Raum Grafenrheinfeld vorbei) würde unter dieser Maßnahme C05a mit der doppelten Leitungskapazität erfolgen. Das heißt statt mit 2 GW würde der Ausbau mit 4 GW erfolgen. Dies hat zur Folge, dass mehr Leiterseile in die Masten gehängt werden müssten. Die anvisierte Inbetriebnahme wäre 2023.

Maßnahme C06 mit 120 km Ausbaustrecke

Dieses Vorhaben hat eine Leitungskapazität von 2 GW. Die Leitung soll aus dem Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein nach Goldshöfe in Baden-Württemberg verlaufen. Dies hat zur Folge, dass mehr Leiterseile in die Masten gehängt oder eine weitere Mastenreihe errichtet werden müsste. Die anvisierte Inbetriebnahme wäre 2023.

Maßnahme C08 mit 140 km Ausbaustrecke

Eine HGÜ-Verbindung zwischen Heide – Raitersaich ist im Rahmen dieser Maßnahme angedacht. Wie bei allen anderen Vorhaben würde der Ausbau in VSC-Technik vorgesehen sein. Die Nennleistung wird mit 2 GW beziffert, und dies hat zur Folge, dass mehr Leiterseile in die Masten gehängt oder eine weitere Mastenreihe errichtet werden müsste. Die anvisierte Inbetriebnahme wäre 2024.

(Quellen: netzentwicklungsplan.de)

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