| Energiewirtschaftsgesetz | 
						Das deutsche Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz — EnWG) enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie. Die Ziele des EnWG sind: 
die „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche" leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht,die „Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen" unddie Umsetzung und Durchsetzung des Energierechts der Europäischen Gemeinschaft. (Quelle: Wikipedia) |