| Energiewirtschaftsgesetz |
Das deutsche Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz — EnWG) enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie.
Die Ziele des EnWG sind:
- die „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche" leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht,
- die „Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen" und
- die Umsetzung und Durchsetzung des Energierechts der Europäischen Gemeinschaft.
(Quelle: Wikipedia)
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