Mitglied werden!         

Stellungnahme unserer BI an die Bundesnetzagentur

am .

Unsere Stellungnahme kann gerne als Vorlage verwendet werden:

Bundesnetzagentur - Referat 804 - Postfach 8001 - 53105 Bonn                Kaisten, den 26.05.2019

Stellungnahme/Einwendung im Bundesfachplanungsverfahren BBPIG Vorhaben 3, Abschnitt D (Gerstungen – Arnstein) SuedLink

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. § 9 NABEG nehmen wir  zu den veröffentlichten Unterlagen für das Vorhaben 3, Abschnitt D wie folgt Stellung:

Der geplante Trassenverlauf betrifft sechs Ortschaften der Großgemeinde Wasserlosen, wobei der Erdkabelkorridor teilweise die Wohnbebauung der Dörfer ohne nennbaren Abstand tangiert.

Der jetzt vorgelegte Trassenkorridor durchschneidet in Abschnitt 113 b ein Wassereinzugsgebiet. Erdkabel bedeuten tiefe Eingriffe in die Natur. Selbst die Übertragungsnetzbetreiber weisen darauf hin, dass es sich bei den HGÜ-Trassen um Pilotprojekte handelt und machen keine Aussagen dazu, ob sich unsere Trinkwasserqualität verändern wird.  Somit sind Auswirkungen für die Wasserversorgung der Gemeinden Wasserlosen,  Werneck und Arnstein, die beim Bau und beim Betrieb dieser Trassen entstehen noch in keiner Weise klar belegbar.  Das Wasserschutzgebiet für den Brunnen III wird derzeit festgelegt und muss als Raumwiderstand mit aufgenommen werden. Wasserführende Schichten werden durch- und aufgebrochen. Das kann verheerende Auswirkungen gerade hier in der wasserarmen unterfränkischen Trockenplatte haben. Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut und unter allen Umständen zu schützen.

Die Natura2000-Gebiete werden im Trassenverlauf unzureichend berücksichtigt. Fauna und Flora werden durch den Trassenbau geschädigt. Die komplette kapillare Struktur wird unwiderruflich zerstört und die elektrische Verlustleistung führt zu einer dauerhaften Erwärmung des Bodens und damit zu einer Veränderung des Wasser- und Nährstoffgehaltes. Zudem müssen für den Transport der Stromkabel und der Baumaschinen viele breit ausgebaute Zufahrtswege und zentrale Lagerplätze geschaffen werden. Diese sollen zwar zurückgebaut werden, die Bodenstruktur ist auf diesen Flächen jedoch irreparabel geschädigt.

Der Südlink greift massiv in die Flächennutzungspläne der Landkreise und Kommunen ein. Es sind keine gegenläufigen Planungsentscheidungen der Kommunen bzw. des Landes auf viele Jahre mehr zulässig. Das Selbstbestimmungsrecht geht verloren, Bebauungspläne werden beeinträchtigt und Förderprogramme für die Dorfentwicklung sind gefährdet.

Die Immobilien der Anwohner werden durch den Trassenverlauf wertlos. Niemand möchte neben einer solchen Leitung wohnen, deren Gefahrenpotential nicht abschätzbar ist. Auch erdverkabelt birgt das Vorhaben unbekannte gesundheitliche Risiken.  Die Größe des magnetischen Feldes ist abhängig von der Stromstärke, die das Kabel durchfließt, d. h. derzeit  nicht bekannt und nicht erforscht. Es können derzeit keine fundierten Aussagen dazu gemacht werden wie hoch die Erderwärmung über dem Trassenverlauf tatsächlich ist und wie sich das auf die Vegetation auswirkt. Das Ganze ist ein Versuchsobjekt quer durch Deutschland und die Menschen sind die Versuchskaninchen und zahlen noch dafür.

Dieser Netzausbau wird immer mehr zu einem Selbstbedienungsladen für die Übertraguns-netzbetreiber. Im  Netzentwicklungsplan 2030/2019 ist inzwischen die Rede von 61 Milliarden Euro für die HGÜ-Leitungen. Bei einer gesetzlich garantierten Eigenkapitalrendite von über 9 % ein gutes Geschäft. Die Kosten werden sozialisiert und die Gewinne privatisiert! Dieses Geld fehlt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den zugehörigen Speichern.

Die erneuerbaren Energien werden immer preiswerter und können schon heute mit der konventionellen Erzeugung konkurrieren. Mittelfristig könnte der Kilowattpreis für den Verbraucher wieder auf Werte wie vor zehn Jahren zurückgehen. Mit diesem Netzausbau geht es jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Die Strompreise werden ausufern. Schon heute sind Tausende Haushalte von Abschaltungen bedroht, weil Sie den Strom nicht mehr bezahlen können. Diese Energiearmut wird weiter wachsen. In Artikel 1 der Verordnung (EU) 2016/1719 der EU Kommission vom 26. September 2016 steht: „Es ist allen Verbrauchern die Beschaffung von Energie zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen.“ Auch der Bundesrechnungshof kritisiert öffentlich diese kostentreibende Planung. Stattdessen nutzen Tennet & Co. ihr Oligopol schamlos aus. Ohne Konkurrenzdruck darf alles abgerechnet werden und dazu gibt es eine fürstliche gesetzliche Eigenkapitalrendite.

Eine voll umfängliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, wie vom Gesetz gefordert, ist nicht möglich. Bei einem Projekt dieser Größenordnung mit einem riesigen Kosten- und Umweltschädigungspotential sind alle Menschen in Deutschland Betroffene, denn alle sind auch Stromverbraucher. Die Auslegung in den betroffenen Regionen oder den Onlinezugang zu beschränken ist daher nicht zulässig, da nicht alle Interessierte in der Lage sind, das Internet zu nutzen oder zu den Auslegungsorten zu reisen. Die Unterlagen müssen zwingend zumindest in jedem Landratsamt der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen. Wir  haben als Bürger keine Möglichkeit, von Beginn an gegen die Pläne vorzugehen.

Wir berufen uns  hiermit auf die Berücksichtigung der Aarhus-Konvention unter dem Schirm der EU-Grundrechte-Charta. Sowohl die Europäische Union als auch Deutschland haben diese UN-Konvention unterzeichnet. Gem. Art. 9 AK haben die Vertragsstaaten sicherzustellen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um u. a. Behördenhandeln unter Verstoß gegen umweltbezogene Bestimmungen des nationalen Rechts angreifen zu dürfen. Die Trassen werden staatliche Schwarzbauten. Bezüglich Eigentumsrechte und Rechtsschutzgarantie verweisen wir auf Art. 14 GG und Art. 19, Abs. 4 GG. Einzelne Verfahrensstufen sind mit der Aarhus-Konvention nicht vereinbar.

Argumente für eine Verlagerung der Streckenführung vorzubringen, wie bei dieser Stellungnahme gewünscht, lehnen wir ab. Die Bundesnetzagentur täte gut daran, dieses Verfahren abzubrechen, oder zu stoppen, bis ein dringend notwendiges Energiewendekonzept vorliegt. Der frühere Tennet-Chef Lex Hartmann hat bei einer öffentlichen Veranstaltung erklärt, die Bundesrepublik investiere in eine Technologie für die nächsten 60 Jahre, die in wenigen Jahren überholt sein wird!

Die eingesparten Gelder lassen sich z. B. für den Bau von Speicherprojekten wesentlich sinnvoller verwenden.

Deshalb fordern wir von der Politik den Ausbau und die Förderung dezentraler Energieversorgung!

Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Beyfuß

1.Vorsitzende der Bürgerinitiative A7 Stromtrasse NEIN e.V.

P.S: Wir bitten um eine Bestätigung über den Eingang unserer Stellungnahme.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.