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  • Trasse Map
  • Menschen beim Fackelzug betrachten Feuerlinie
  • Größenvergleich zwischen Strommasten, Gebäuden und dem Menschen
  • Kundgebung Wasserlosen mit fast 500 Menschen
  • Stromtrasse direkt über Häuser gebaut
  • A7 im Nebel in den frühen Morgenstunden
  • Geplanter Trassenverlauf des SüdLink im Landkreis Schweinfurt. Stand April 2023
  • "Feuer gegen SuedLink"
    Fackelzug an der Autobahn A7 bei Schwemmelsbach
  • Nach Jahrzehnten hat Wasserlosen wieder eine Protestkundgebung erlebt,
    denn Tennet stellte an diesem Tag die Stromtrasse SuedLink vor.
  • Realität in Deutschland: Stromtrassen über Wohngebäuden
  • Unsere größtenteils unverbaute Landschaft ist ein wichtiges Gut –
    Helft mit, diese für uns und die nächsten Generationen zu bewahren!

Stellungnahme unserer BI an die Bundesnetzagentur

am .

Unsere Stellungnahme kann gerne als Vorlage verwendet werden:

Bundesnetzagentur - Referat 804 - Postfach 8001 - 53105 Bonn                Kaisten, den 26.05.2019

Stellungnahme/Einwendung im Bundesfachplanungsverfahren BBPIG Vorhaben 3, Abschnitt D (Gerstungen – Arnstein) SuedLink

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. § 9 NABEG nehmen wir  zu den veröffentlichten Unterlagen für das Vorhaben 3, Abschnitt D wie folgt Stellung:

Der geplante Trassenverlauf betrifft sechs Ortschaften der Großgemeinde Wasserlosen, wobei der Erdkabelkorridor teilweise die Wohnbebauung der Dörfer ohne nennbaren Abstand tangiert.

Der jetzt vorgelegte Trassenkorridor durchschneidet in Abschnitt 113 b ein Wassereinzugsgebiet. Erdkabel bedeuten tiefe Eingriffe in die Natur. Selbst die Übertragungsnetzbetreiber weisen darauf hin, dass es sich bei den HGÜ-Trassen um Pilotprojekte handelt und machen keine Aussagen dazu, ob sich unsere Trinkwasserqualität verändern wird.  Somit sind Auswirkungen für die Wasserversorgung der Gemeinden Wasserlosen,  Werneck und Arnstein, die beim Bau und beim Betrieb dieser Trassen entstehen noch in keiner Weise klar belegbar.  Das Wasserschutzgebiet für den Brunnen III wird derzeit festgelegt und muss als Raumwiderstand mit aufgenommen werden. Wasserführende Schichten werden durch- und aufgebrochen. Das kann verheerende Auswirkungen gerade hier in der wasserarmen unterfränkischen Trockenplatte haben. Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut und unter allen Umständen zu schützen.

Online Stellung nehmen

am .

Sehr geehrte Mitglieder 

Sehr geehrte interessierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter

der Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen den SuedLink hat mit Unterstützung des Vernetzungspartnerts Stromautobahn (Aktionsbündnis SuedOstLink) ein Onlineformular zur aktuellen Konsultation der BNetzA zu den SuedLink-Unterlagen (§8 NABEG) erstellt.

Formular ausfüllen, betreffenden regionalen Abschnitt auswählen - Textbausteine die man verwenden möchte anklicken - eigene Argumente gegen die SuedLink-Trassenführung zusätzlich einfügen - abschicken. Einfacher kann eine Konsultation nicht laufen. Hier geht´s zum Link:

 http://bundesverband-gegen-suedlink.de/konsultation/

Auf der BBgS-Homepage ist der Link ebenfalls in der Rubrik Aktuelles im Beitrag "Einwendungen Bundesfachplanung SuedLink: jetzt!" zu finden.

Bitte bis spätestens 24.06.2019 an die Bundesnetzagentur schicken.

 

Brief an Minister Aiwanger

am .

Aufgrund der Pressemitteilung "Aiwanger gibt Widerstand gegen SuedLink auf" haben wir uns am 05.06.2019 mit folgendem Brief an Minister Aiwanger gewandt:

Sehr geehrter Herr Minister Aiwanger,

wir können uns noch gut an Ihre Aussagen im Wahlkampf zur Landtagswahl 2018 erinnern. Wir können uns auch noch gut an Ihre Aussagen bei Ihrem Besuch – gemeinsam mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier – am 16. November 2018 in Grafenrheinfeld erinnern.

Hier ein paar Stichworte Ihrer damaligen Aussagen:

Information des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen gegen SuedLink

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Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT und TransnetBW haben die Unterlagen gemäß §8 NABEG zu den einzelnen Abschnitten A – E des SuedLink erstellt und bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Diese wurden nach Prüfung durch die BNetzA veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Das bedeutet: Das Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger ist eröffnet! Eine Stellungnahme/Einwendung ist nun innerhalb der angegebenen Fristen möglich.

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